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RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaVereinsbeitrag für 'Hartz 4' Empfänger17 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW359781
Datum08.09.2006 08:43      MSG-Nr: [ 359781 ]7951 x gelesen

Geschrieben von Jürgen RinghoferWas ist mit Sozialhilfeempfängern, Rentnern, Lehrlingen, Hausfrauen u. a. ?

Eine Hausfrau verdienst z. B. NIX und ein Lehrling manchmal weniger wie ein ALG III Empfänger.

Was ist wenn der ALG III Empfänger nach der geminderten Beitragszahlung wieder arbeit findet? Muss er dann nachzahlen?

Bei sowas findet man nur sehr schwer gerechte Lösungen.


Ist mir auch sofort in den Sinn gekommen, dass dies ganz klar eine diskreminierung anderer Mitglieder ist (ob jetzt der Lehrling, die Hausfrau, der Student, der Schüler, der Jobber mit gerade Mindestlohn, aber weniger als der ALG III Empfänger (ja auch das gibt es zu genüge in D))

Auch wenn jetzt nichts zu einer Benachteiligung von Menschen mit viel Geld und Menschen mit wenig Geld im Gesetzt geschrieben wird sollte man sich das hier! genau ansehen, greift auch bei der Feuerwehr (ob BF, FF, WF oder PF).

Ich weiss jedenfalls für mich, dass ich sofort bei einer solchen Entscheidung einspruch einlegen würde um prüfen zu lassen, ob nicht auch ich, aufgrund eines wechselnden und sehr geringen Einkommen wie ein ALG III behandelt werden müsste/ dürfte und mir somit den Beitrag ebenfalls sparen kann.

Deswegen wenn man eine solche Regelung will, sollte man ein Mindesteinkommen festlegen und bekommt man auch nur 1? mehr, dann ist man Beitragspflichtig, wenn man weniger bekommt eben nicht!

MFG
Thobias



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