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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Vereinsbeitrag für 'Hartz 4' Empfänger | 17 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 359821 | ||
Datum | 08.09.2006 10:47 MSG-Nr: [ 359821 ] | 7975 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dirk Hirsch Ich bin aber der Meinung das der Begriff "Hartz 4 Empfänger" nicht korrekt ist. Gibt es da eine "richtige Bezeichnung Ich würde mich nicht auf eine genau definierte Bezeichnung in der Satzung einschränken sondern, um den von Jürgen angesprochenen Personenkreis hier mit einbeziehen zu können, eine "neutralere Formulierung" suchen . Die Aufnahme könnte dann mit einem Passus "im Einzelfall entscheidet der Vorstand" geregelt werden denke ich. Weiteres Problem ist, dass wenn Ihr Wir planen in unserem Vereinssatzung eine Regelung aufzunehmen... ihr jedesmal wenn dem Gesetzgeber einfällt die ALG III oder Hartz IV Begriffe durch neue zu ersetzen Ihr auch eure Satzung ändern müsst. Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | ||||
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