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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbonus vor dem Richter19 Beiträge
AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg359855
Datum08.09.2006 12:47      MSG-Nr: [ 359855 ]6313 x gelesen

Der Betr. ist Einsatzleiter der FF.

Immer? Ich glaub hier brauchts a Definition

Daran ändert auch das Vorhandensein eines Vertreters nichts.

Autsch! Warum gibt es denn einen Vertreter?

Die vorstehenden Erwägungen sind nicht dahingehend misszuverstehen, dass Feuerwehrleute oder auch andere Berufsgruppen wie Polizisten, Ärzte o.ä. generell von der Verhängung eines Fahrverbotes ausgenommen würde. Vielmehr ist eine Entscheidung im Einzelfall erforderlich.

Schade, man muss also Einsatzleiter sein... *kopfschüttel*

Geschrieben von Katja MidunskyDa lacht doch das Verteidigerherz :-)

Sicher?


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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