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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrbonus vor dem Richter | 19 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 359855 | ||
Datum | 08.09.2006 12:47 MSG-Nr: [ 359855 ] | 6313 x gelesen | ||
Der Betr. ist Einsatzleiter der FF. Immer? Ich glaub hier brauchts a Definition Daran ändert auch das Vorhandensein eines Vertreters nichts. Autsch! Warum gibt es denn einen Vertreter? Die vorstehenden Erwägungen sind nicht dahingehend misszuverstehen, dass Feuerwehrleute oder auch andere Berufsgruppen wie Polizisten, Ärzte o.ä. generell von der Verhängung eines Fahrverbotes ausgenommen würde. Vielmehr ist eine Entscheidung im Einzelfall erforderlich. Schade, man muss also Einsatzleiter sein... *kopfschüttel* Geschrieben von Katja Midunsky Da lacht doch das Verteidigerherz :-) Sicher? MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | ||||
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