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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbonus vor dem Richter19 Beiträge
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg359907
Datum08.09.2006 16:40      MSG-Nr: [ 359907 ]6326 x gelesen

Geschrieben von Katja MidunskyIm übringe hätte die Verhängung eines Fahrverbotes Auswirkungen auf Dritte. Für die Dauer des Fahrverbots könnte der Betr. seinen Dinest als Einsatzleiter der Fw nicht mehr ausüben, da er nicht rechtzeitig zum Einsatzort gelangen kann. An der Abwehr von Gefahren ufür Personen und Sachen kanner nicht mitwirken. Wer in einer solchen Situation auf die Hilfe gerade des Betr. angewiesen wäre, würde nicht optimatl versorgt werden.
Oh, die FF-Führungskräfte dürfen also im Urlaub ihren Wohnort nicht mehr verlassen? ;-)



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