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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrbonus vor dem Richter | 19 Beiträge | ||
Autor | Kai 8K., Walldorf (BW) / Baden | 359908 | ||
Datum | 08.09.2006 16:42 MSG-Nr: [ 359908 ] | 6314 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Offenbar nicht, da der Verstoß tatsächlich mit 64 km/h war wo 30 ist. Es gibt auch Gemeinden, die Tempo 30 - Schilder auf Straßen aufstellen, die zwar formal wegen des Ortsschildes innerorts sind, aber die Landstraßenbreite haben und im Jahr zuvor noch eine Umgehungsstraße waren. Bei der Straße befindet sich auf der einen Seite eine Lärmschutzwand und auf der anderen Seite ein Acker... .Auf solchen Straßen KÖNNTE man bei entspr. Verkehrsdichte zwischen den Kreuzungen ohne eigene Gefährdung oder Gefährdung anderer problemlos 70km/h fahren... Die Zuständigen der Gemeinde sind dann zwar ... sich nicht bewußt, dass z.B. Berufstätige nach der Arbeit viel besseres zu tun haben, als länger als nötig in ihrem Auto zu sitzen ... aber leider wählt sie deswegen niemand ab. Kurz, wie hoch das Tempolimit ist, gibt keine Auskunft darüber, ob es sinnvoll oder notwendig ist. Ich hoffe mal, das war eher so ein Fall wie oben beschrieben, und nicht mittags vor der Grundschule. Denn dann wäre dann solche Gnade vielleicht weniger angebracht. | ||||
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