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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrbonus vor dem Richter | 19 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 359909 | ||
Datum | 08.09.2006 16:50 MSG-Nr: [ 359909 ] | 6237 x gelesen | ||
Schön für den Feuerwehrmann, aber für mich ist dieses Urteil ein Witz. Ich halt ja schon nicht viel davon, dass Fahrverbote in Geldstrafe umgemünzt werden, weil jemand seinen FS beruflich braucht. Aber eine mehr als zweifelhafte Notwendigkeit, dass er ihn für sein Hobby/Ehrenamt braucht? Dürfen Feuerwehrleute, die bereits eine Pfählungsverletzung gesehen haben, mit milderen Strafen rechnen, wenn sie jemandem ein Messer in den Körper rammen? Geschrieben von Katja Midunsky Der ständig wiederkehrende Anblick Toter, Verletzer und von Trümmerbergen mahnt diese Personenkreis viel eindringlicher zur Einhaltung der StVO, insbesondere der Vorschriften über die Geschwindigkeit, als es die Verhängung eines Fahrverbots jemald vermöchte.Also stelle ich mir ein Fotoalbum mit solchen Bildern zusammen, und wenn ich dann mit 70 durch die 30-Zone sause, sag ich der Polizei "Ihr könnt mich nicht mehr schocken"? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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