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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrbonus vor dem Richter | 19 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 360238 | ||
Datum | 11.09.2006 10:09 MSG-Nr: [ 360238 ] | 6208 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Christi@n Pannier Dafür braucht man keinen Feuerwehrbonus. Bei einer Kollegin hat ein Schreiben vom Chef gereicht, dass der Führerschein beruflich zwingend erforderlich ist. Resultat war das gleiche. Das ist in der Richterwelt aber Lotto-Spiel. Da ich sowas mittlerweile jeder Woche mehrmals mache, würde ich nach meiner Erfahrung die Chance für höhere Geldbuße statt Fahrverbot bei einen nicht Vorbelasteten auf 50/50 ansetzen. Ich hatte letztens wieder einen Richter aus Bayern, der mir einfach erzählte, es interessiere ihn nicht, ob mein Mandant im Jahr 70.000 km fährt und dann vielleicht seinen Job verliert, wenn er einen Monat nicht fahren darf. Naja, dann muss er eben von einem höheren Gericht einen auf den Deckel bekommen. Es sich so einfach machen, geht nämlich nicht... :-) Insoweit freue ich mich als Verteidiger eben über jede Unterstützung eines Gerichts bei einer diesbezüglichen Argumentation :-) Und letztlich kann man das auch nur nachzuvollziehen, wenn man wirklich mal einen Monat den Lappen weg hatte. Ich wohne schon in einer Großstadt mit sehr guten öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber einen Monat ohne Führerschein auszukommen wäre schon ziemlich schwierig. Und ob sich jeder davon freisprechen kann, immer 100%ig korrekt zu fahren und nie mal ein Schild zu übersehen, lassen wir mal dahingestellt. Wer ohne Schuld ist werfe den 1. Stein... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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