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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaDigitalfunk die x.te +1 , war: Digitalfunk die x.te31 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg360443
Datum12.09.2006 10:02      MSG-Nr: [ 360443 ]11690 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Sebastian HodappBei uns ist die offiziele Meldung des KBMs, das Regierungsbezirk Karlsruhe 2009 die Infrastruktur schaffen, bzw. sogar in Betrieb nehmen will. Für die Abschaltung des analogen Funknetzes ist 2010 angepeilt. Ein Jahr später *rofl*

Der Aufbau des Digitalen Funknetzes in BaWü erfolgt jeweils für die einzelnen Regierungsbezirke nacheinander. Der RP Stuttgart soll als Erster dran sein.

Sobald das Netz steht wird die Polizei umstellen. Wann dann die Feuerwehren in den einzelnen Landkreisen umsteigen steht meines Wissens noch nicht fest.

Klar ist aber das wenn das digitale Netz steht und sauber läuft sich das Land relativ "schnell" sich aus der Finanzierung der analogen Relaisnetze zurückzieht. Soweit ich informiert bin wird sich die zeitliche "Überlappung" Analog ./. Digital (in der das Land noch die Betriebskosten der analogen Relaisnetze zahlt) dann doch mehr als ein Jahr hinziehen ...

Wenn ein Landkreis dann die Relaisstellen im 4m-Band selbst noch eine gewisse Zeit weiter betreiben möchte ist das sicherlich dann auf Kosten des Kreises möglich.

Deshalb kann man (für BaWü) auch noch keinen genauen Termin für die Abschaltung der anaologen Relaisstellen nennen.

In die ganzen Zeitplanungen spielen auch noch andere wichtige Faktoren rein. Teilweise sind da noch Entscheidungen auf politischer Ebene erforderlich.

Ich bleib dabei: momentan kann niemand eine seriöse und vor allem verbindliche zeitliche Planung über die Umstellung der Feuerwehren von analogem zu digitalem Sprechfunk nennen.

Auch die bisher umherschwirrenden Termine von dem Beginn des Netzaufbaus sind meiner Ansicht nach noch mit Vorsicht zu geniessen ...

Anmerkung:

Da in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb und die Finanzierung der Funkinfrastruktur der Feuerwehren abhängig vom Bundeland unterschiedlich gesetzlich geregelt sind kann man meine Ausführungen nicht unbedingt auf andere Bundesländer übertragen. Ich beziehe mich in diesem Posting auf den Sachstand in BaWü.


MkG Jürgen Mayer

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