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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Trotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene | 28 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ste8n H8., Erzhausen / Hessen | 360448 | ||
| Datum | 12.09.2006 10:33 MSG-Nr: [ 360448 ] | 13893 x gelesen | ||
Da es eine kleine Firma ist, gibt es keine AN-Vertretung. Mit dem Chef wurde schon gesprochen und er zeigte sich wohl etwas uneinsichtig. Deshalb die Frage in die Runde, ob es was Rechtliches zu diesem Problem gibt. Knackpunkt ist der Wunsch einer Fortbildung im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Fortbildung kommt dem Kameraden nicht unbedingt persönlich zugute, sondern anderen, denen er helfen will - Dafür soll der nun noch mit Urlaubsabzug bestraft werden... | ||||
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