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Arbeitnehmer
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaTrotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene28 Beiträge
AutorThor8ste8n H8., Erzhausen / Hessen360477
Datum12.09.2006 12:43      MSG-Nr: [ 360477 ]13633 x gelesen

Zunächst erstmal danke für die vielen Ideen und Antworten.

Doch!
Da der AN freizustellen ist entfällt für diesen die vertragliche Verpflichtung der Arbeitsleistung, demzufolge kann er gar keinen Urlaub von dieser nehmen.


Ich werde das mal weitergeben - vielleicht hilfts ja.

Jörg, lass mal das Scannen - wir warten mal ab was rauskommt.
Trotzdem herzlichen Dank für Dein Angebot.



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Trotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt