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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaTrotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene28 Beiträge
AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 360504
Datum12.09.2006 14:21      MSG-Nr: [ 360504 ]13756 x gelesen

Geschrieben von Thorsten HellerHBKG, § 11 (2)?


Hier ist geregelt, dass der AG freistellen muss und der AN keine finanziellen Nachteile erfahren darf...


Hallo Forum,

im Niedersächsischen Brandschutzgesetz steht das genauso. Da steht aber nicht drin, das die Firma die Kosten tragen muß. Also wenn ein Betrieb einen Mitarbeiter für einen Lehrgangsbesuch freistellt, holt sie sich das Geld, einschließlich der anteiligen Kosten für die Sozialabgaben, von der entsendenden Gemeinde/Stadt wieder. So einfach ist das.

Munter bleiben, Lüke



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