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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Trotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene | 28 Beiträge | ||
Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 360504 | ||
Datum | 12.09.2006 14:21 MSG-Nr: [ 360504 ] | 13756 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten Heller HBKG, § 11 (2)? Hallo Forum, im Niedersächsischen Brandschutzgesetz steht das genauso. Da steht aber nicht drin, das die Firma die Kosten tragen muß. Also wenn ein Betrieb einen Mitarbeiter für einen Lehrgangsbesuch freistellt, holt sie sich das Geld, einschließlich der anteiligen Kosten für die Sozialabgaben, von der entsendenden Gemeinde/Stadt wieder. So einfach ist das. Munter bleiben, Lüke | ||||
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