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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Trotz Lohnfortzahlung Urlaub bei Lehrgängen auf Landesebene | 28 Beiträge | ||
Autor | Kai 8K., Walldorf (BW) / Baden | 360507 | ||
Datum | 12.09.2006 14:25 MSG-Nr: [ 360507 ] | 13630 x gelesen | ||
Es ist halt eine Realität, dass die Gesetze pro Feuerwehr sehr feuerwehrfreundlich (=kommunenfreundlich) sind, und auch als freundlich gegenüber den Feuerwehrangehörigen gedacht sind. Aber leider sind die Gesetze damit auch erstmal arbeitgeberfeindlich (ohne bewerten zu wollen, ob man das überhaupt ändern kann!). Denn der Arbeitgeber bekommt nur den Lohn ersetzt. Er will aber mit seinem Angestellten nicht nur ohne Verlust rauskommen - der Angestellte soll ihm Mehrwert erwirtschaften! Und dieser verlorene Mehrwert wird nicht ersetzt. Das wäre verwaltungstechnisch bei manchen Tätigkeiten nur sehr schwer zu erfassen - es ist eine ganz andere Diskussion, ob dieser Mehrwert überhaupt ersetzt werden kann. Aber trotzdem ist dieser Nachteil real. Und dieser Nachteil ist leider sehr gut greifbar, während die Vorteile, die es bringt einen Feuerwehrmann eingestellt zu haben, oft weniger greifbar sind. Letztendlich wird somit ein Teil der Kosten eines staatlich/gesellschaftlich gewünschten Verhaltens auf diejenigen Arbeitgeber abgewälzt, die die entsprechenden Menschen einstellen. Und das wiederrum kann im schlechtesten Fall deren Einstellungschancen verringern. Ein ähnliches Problem gibt es soweit ich das verstehe beim Mutterschutz - und kann die Einstellungschancen von Frauen verringern. Ich bin übrigens KEIN Arbeitgeber, und werde es wohl auch nie sein. Und ich kann auch keine Lösung für dieses Problem vorschlagen. Aber wir sollten uns trotzdem alle der Sicht der Arbeitgeber bewußt sein, denn es geht für uns nur mit ihnen, nicht gegen sie. Und es ist sehr schön, wenn man Arbeitgeber überzeugen kann, unsere Sache zu unterstützen. Wir müssen uns aber bewußt sein, welche Hindernisse es möglicherweise gibt. | ||||
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