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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Nebentätigkeiten | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 360752 | ||
Datum | 13.09.2006 19:46 MSG-Nr: [ 360752 ] | 6665 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch und wenn die 15 neue Anwärter haben einstellen müssen um die 48 h zu realisieren werden sie wohl kaum genehmigen das jemand noch 20 h Nebentätigkeit macht Das ist ja der teil der mir klar ist, aber wie ist es mit dem gehobenen oder höheren Dienst, die MA hier haben ja wie gesagt teilweise auch Nebentätigkeiten, wenn auch anderer Art, und sicher auch mit entsprechendem Mehraufwand in der Freizeit. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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