| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehr steht auf dem Schlauch | 59 Beiträge | ||
| Autor | Phil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau | 360923 | ||
| Datum | 15.09.2006 00:24 MSG-Nr: [ 360923 ] | 23487 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Hallo Geschrieben von Volker Leiste ...noch ein anderer Ansatz : Warum muß die Kommune Träger der Feuerwehr sein ? In der Schweiz ist die kantonale Gebäudeversicherung für die Ausbildung und Ausrüstung zuständig. Im Brandfall belastet der Schadensfall den Versicherungsträger. Also hat er ein Interesse daran die Schadenssummen so gering wie möglich zu halten. Achtung das ist nicht überall so, im Kanton Zürich ist die GVZ (Gebäudeversicherung Zürich) für die Feuerwehr in allen Umfängen zuständig. Das heisst aber auch, dass die Versicherung in der Vergangenheit viele Verbundsfeuerwehren eingeführt und sehr hart restrukturiert hat. Das heisst im Klartext, es wurden viele Feuerwehren aufgelöst und in Verbünden zusammegefasst. Daneben wurde die Feuerwehrpflicht im Kanton abgeschafft und die Bestände massiv verkleinert. Auch die Fahrzeuge werden via GVZ beschafft. Bei uns im Aargau und in den anderen Kantonen ist es ein wenig anders. Die Gebäudeversicherung stellt die Ausbildung kostenlos für die Gemeinden zur Verfügung (Instruktoren, Kurse ect.) und bezuschusst die Fahrzeuge. In der Regel werden für Ortsfeuerwehrfahrzeuge 25% und für Stützpunktfahrzeuge 75% bezahlt. Die Subventionen können erhöht werden, wenn eine Gemeinde nicht sehr finanzstark ist oder aber mehrere Gemeinden eine gemeinsame Feuerwehr haben. Daneben werden auch Beiträge für Ausrüstung (Atemschutzgeräte ect.) gleistet. Das funktioniert aber nur, weil die Gebäudeversicherungen eine Monopolstellung innerhalb des Kantons inne haben und eigentlich in dessem Besitz sind. Allerdings obliegt der Gemeinde die Organisation der Feuerwehr und die Einsatzkosten für Mensch und Material müssen vom Ort bezahlt werden, mit Ausnahmen der Einsatzkosten für die Stützpunkte bei einem Einsatz im Stützpunktgebiet oder einer Strassenrettung. Jede Feuerwehr ist zusätzlich noch verpflichtet Nachbarschaftshilfe für die angrenzenden Gemeinden zu leisten und in diesem Falle muss ebenfalls die eigene Gemeinde den Einsatz bezahlen. Die Gebäudeversicherung übernimmt "nur" die Kosten des Hauseigentümers. Gruess Philipp | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|