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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNotfallrucksack9 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen361264
Datum17.09.2006 15:30      MSG-Nr: [ 361264 ]7121 x gelesen
Infos:
  • 17.09.06 StVZO § 35 Verbandkasten

  • Geschrieben von Gerhard Bayer... das Problemkind ist eher der Kfz-Verbandkasten, den es aufgrund StVZO immer noch zusätzlich geben müsste

    Nein, da ist nur der Inhalt vorgeschrieben. Wenn in den Rücksach also der Inhalt eines KFZ Verbandkastens ist, ist das o.k. (Die "Anleitung zur Ersten Hilfe" darf dann auch nicht fehlen)

    Gruß
    Ingo



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