News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNotfallrucksack9 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW361361
Datum18.09.2006 08:24      MSG-Nr: [ 361361 ]7213 x gelesen
Infos:
  • 17.09.06 StVZO § 35 Verbandkasten

  • Geschrieben von Philipp EschenlohrSogar ein RTW benötigt einen extra Verbandkasten, im Privatauto ist auch neben dem Notfallrucksack ein VK von Nöten.

    Kostet jedsmal Verwarngeld wenn nicht dabei.

    Begründung war in unserem Fall, ein Laie sei mit anderen Behältnissen als den ihm bekannten überfordert. Deswegen ist immer ein Verbandkasten im Originalbehältnis mitzuführen.


    Nein, das liegt nicht an den Laien, sondern daran, dass der Notfallrucksack o.ä. eigentlich Beladung ist, die z.B. zu Werkstatt- oder Überführungsfahrten ja entfernt werden kann. Der KFZ-Verbandkasten gehört aber in jedes sich bewegende KFZ ab PKW, daher der Zwang...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    7.059


    Notfallrucksack - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt