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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm24 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW361585
Datum19.09.2006 15:47      MSG-Nr: [ 361585 ]8496 x gelesen

Hi!

Anspruchsgrundlage ist für Deinen Fall § 63 Abs. 2 des Sächsisches Brandschutzgesetz

Darin steht, dass du alle Sachschäden ersetzt bekommst, die dir im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit mit der Feuerwehr entstehen, wenn sie nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurden.

Sollte also kein Problem sein. Wenn es doch Ärger gibt, weißt Du, wie Du mich erreichen kannst :-)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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