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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Schäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm | 24 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 361585 | ||
| Datum | 19.09.2006 15:47 MSG-Nr: [ 361585 ] | 8496 x gelesen | ||
Hi! Anspruchsgrundlage ist für Deinen Fall § 63 Abs. 2 des Sächsisches Brandschutzgesetz Darin steht, dass du alle Sachschäden ersetzt bekommst, die dir im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit mit der Feuerwehr entstehen, wenn sie nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurden. Sollte also kein Problem sein. Wenn es doch Ärger gibt, weißt Du, wie Du mich erreichen kannst :-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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