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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaÜberprüfung Feuerwehrtechnik12 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW361598
Datum19.09.2006 16:10      MSG-Nr: [ 361598 ]6766 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierIch verstehe gerade nicht ganz, was verriegelbare Stecker mit dem Wiederanlaufschutz zu tun haben?

Die haben auch nichts mit Wiederanlauf zu tun, die "Feuerwehrstecker mit Verriegellung" haben eine höhere Schutzart IP65 oder 68 anstatt IP44 was normale Handwerkerstecker haben.

Wenn ein Wiederanlaufschutz am Trennschleifer gefordert ist, dann wird das über den Schalter gemacht.

Gruß

Thomas



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