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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Überprüfung Feuerwehrtechnik | 12 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 361598 | ||
Datum | 19.09.2006 16:10 MSG-Nr: [ 361598 ] | 6766 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Ich verstehe gerade nicht ganz, was verriegelbare Stecker mit dem Wiederanlaufschutz zu tun haben? Die haben auch nichts mit Wiederanlauf zu tun, die "Feuerwehrstecker mit Verriegellung" haben eine höhere Schutzart IP65 oder 68 anstatt IP44 was normale Handwerkerstecker haben. Wenn ein Wiederanlaufschutz am Trennschleifer gefordert ist, dann wird das über den Schalter gemacht. Gruß Thomas | ||||
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