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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm24 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW361644
Datum19.09.2006 23:02      MSG-Nr: [ 361644 ]8446 x gelesen

Geschrieben von Günther ScheulsAber doch nur bei "Personenschaden" und nicht für Sachschäden, oder?

Doch.
Seit ein paar Jahren gibt es das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, daraus ging der § 13 SGB 7 hervor. Demnach die Unfallkassen auch unter bestimmten Voraussetzungen für Sachschäden.

Wissen nur viele nicht. ;-)

Gruß
Sven



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Schäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt