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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Schäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm | 24 Beiträge | ||
| Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 361664 | ||
| Datum | 20.09.2006 08:24 MSG-Nr: [ 361664 ] | 8420 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Ich würde mich erstmal an die Feuerwehrunfallkasse oder wie die auch immer in Sachsen heißt wenden, die ist als gesetzliche Unfallversicherung erstmal dran. Ausser bei im Einsatz beschädigten Brillen habe ich noch nie gehört, dass die FUK bei Sachschäden eintritt. Bei uns werden solche Schäden grundsätzlich über den KSA abgewickelt, wenn sie im Zusammenhang mit einer feuerwehrdienstlichen Tätigkeit stehen. Und das nicht nur in Verbindung mit einem Einsatz sondern auch beim Übungsdienst. Munter bleiben, Lüke | ||||
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