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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Schäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm | 24 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 361683 | ||
| Datum | 20.09.2006 10:36 MSG-Nr: [ 361683 ] | 8579 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Lüke Freese Ausser bei im Einsatz beschädigten Brillen habe ich noch nie gehört, dass die FUK bei Sachschäden eintritt. Bei uns werden solche Schäden grundsätzlich über den KSA abgewickelt, wenn sie im Zusammenhang mit einer feuerwehrdienstlichen Tätigkeit stehen. Und das nicht nur in Verbindung mit einem Einsatz sondern auch beim Übungsdienst. Die Brille ist, wie auch Prothesen o.ä. eine sog. (Körper-)Hilfsmittel und wurde schon immer von der UK/BG ersetzt. Durch die Änderung des § 13 SGB VII werden nun seit Anfang 2005 auch andere Sachschäden von ehrenamtlich Tätigen durch die FUK reguliert. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Warning: mysql_connect() [function.mysql-connect]: Can't connect to local MySQL server through socket '/var/lib/mysql/mysql.sock' (11) in /srv/www/htdocs/web2/html/forum/include.php on line 6 Fehler beim Zugriff auf die Datenbank ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben? | ||||
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