News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Feuerwehr-Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm24 Beiträge
AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 361687
Datum20.09.2006 10:56      MSG-Nr: [ 361687 ]8392 x gelesen

Durch die Änderung des § 13 SGB VII werden nun seit Anfang 2005 auch andere Sachschäden von ehrenamtlich Tätigen durch die FUK reguliert.

da hab ich grade unsere FUK angemailt, die sollen mir das mal bestätigen, ist mir so nicht bekannt gewesen.

Munter bleiben, Lüke



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.098


Schäden am eigenen PKW auf dem Weg zum Gerätehaus /bei Alarm - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt