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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaNotausgangsbeschilderung6 Beiträge
AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz362175
Datum23.09.2006 13:32      MSG-Nr: [ 362175 ]5572 x gelesen
Infos:
  • 23.09.06 BGV A8

  • Geschrieben von Michael HilbertDie argumentation der SiFaKr. war, dass die nachleuchtenden Schilder bei dunkelheit und Rauch den Weg weisen würden. Nun sehe ich es aber so, dass die oben angebrachten Schilder bei Rauch, und wenn noch so gut beleuchtet, nicht sichtbarer sind wie die Türen. Bei Dunkelheit, OK, aber die Terrasse und auch der Haupeingang werden m.E. gut durch äußerliche Faktoren wie Stadtbeläuchtung und Kraftfahrzeugverkehr erhelt.

    Die Argumentation von Dir kann ich nicht ganz nachvollziehen.
    1. Bei generellem Stromausfall gibt es auch keine Strassenbeleuchtung --> also kein Licht.
    2. Stell Dir vor es hätte jemand im Bereich des Notausgangs irgendetwas abgestellt (du wirst wohl nicht behaupten wollen, dass das niemals passieren könnte ;-) ) --> Stolpergefahr
    3. Bei Verrauchung ist ja auch nicht innerhalb von kürzester Zeit die ganze Halle bzw. das ganze Gebäude betroffen, sodass die Beschilderung noch eine gewisse Zeit zu sehen ist.
    4. Das mit dem Verkehr ist ja wohl nicht ernst gemeint?

    Also meine Meinung dazu: Ich finde es auf jeden Fall sinnvoll langnachleuchtende Schilder anzubringen, vor allem da sie nicht so teuer sind.
    Außerdem sind sie Vorschrift. Ich kann Dir allerdings jetzt nicht raussuchen wo das steht, aber wir haben ja auch noch ein paar Spezialisten auf diesem Gebiet im Forum, die die Links dirket zur Hand haben.

    Gruß Jan Becker



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