News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Eignung zum Atemschutzgeräteträger | 58 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 362603 | ||
Datum | 26.09.2006 07:40 MSG-Nr: [ 362603 ] | 14820 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert orry, aber Du wirfst einen raus, weil er mal einen J geraucht hat, Wer "nur mal einen J geraucht hat" ist nicht vorbestraft. Jedenfalls dann nicht, wenn er nicht größere Mengen davon bei sich hatte und/oder sowas verkauft hat. Geschrieben von Michael Hilbert oder weil er unter Alk einen Unfall verursacht hat Das könnte durchaus ein Grund sein, warum man die Eignung für die FF in Frage stellen darf. Geschrieben von Michael Hilbert oder eine Schlägerei hatte Dafür wird man ohne weiteres auch nicht vorbestraft. Geschrieben von Michael Hilbert Du behälst einen der meinetwegen duch Ladendiebstähle Aufgefallen ist oder andere solche "Kleindelikte durchgezogen hat?!?!? Wenn davon nichts im Führungszeugnis steht, dann wird einem nix übrig bleiben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|