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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Eignung zum Atemschutzgeräteträger | 58 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 362606 | ||
Datum | 26.09.2006 07:57 MSG-Nr: [ 362606 ] | 14807 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Brüning Jedenfalls dann nicht, wenn er nicht größere Mengen davon bei sich hatte und/oder sowas verkauft hat. Die Rede war von Drogen und Alkohol, nicht von Dealen, Ich denke wer misst baut muss mit den Konzequenzen klar kommen, egal ob Drogen oder sonstwas. Mir ging es darum das kleine Straftaten frei bleiben sollen und Drogen und Alk. geahndet werden würden Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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