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RubrikAtemschutz zurück
ThemaEignung zum Atemschutzgeräteträger58 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362606
Datum26.09.2006 07:57      MSG-Nr: [ 362606 ]14807 x gelesen

Geschrieben von Stefan BrüningJedenfalls dann nicht, wenn er nicht größere Mengen davon bei sich hatte und/oder sowas verkauft hat.

Die Rede war von Drogen und Alkohol, nicht von Dealen,
Ich denke wer misst baut muss mit den Konzequenzen klar kommen, egal ob Drogen oder sonstwas.
Mir ging es darum das kleine Straftaten frei bleiben sollen und Drogen und Alk. geahndet werden würden


Mit Grüßen

Michael





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