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RubrikAtemschutz zurück
Themajährliche Fortbildung / Übung5 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen362726
Datum26.09.2006 19:15      MSG-Nr: [ 362726 ]4518 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Florian Bescheine Einsatzübung oder einen Einsatz
So pauschal kann man das nicht stehen lassen. Die DV 7 schreibt in etwa: Die Übung kann entfallen, wenn ein Einsatz stattfand, indem die Übungsinhalte vorkamen. (S. 8). Was Inhalt der Einsatzübung ist, läßt sich auf S. 24 nachlesen, u.a.:
-Schlauchvorname (unter Druck)
-Absuchen von Räumen
-Leitersteigen
-Notfallübung (und genau daran scheitert i.d.R. der Ersatz der Übung durch Einsatz. Wer hat schon einen AGT-Notfall erlebt...)


MkG Sascha


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