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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusleuchtung, Bauform Aggregat17 Beiträge
AutorJoac8him8 A.8, Lingenfeld / Rheinland-Pfalz362940
Datum27.09.2006 18:22      MSG-Nr: [ 362940 ]12128 x gelesen
Infos:
  • 30.09.06 Allgemein gültige Aussage zu Sromerzeuger FF ab Seite 16
  • 30.09.06 Abhandlung zu PRCD und deren Wiederholungsprüfung

  • Hallo Sven,


    Geschrieben von Sven Niclas
    "Ortsveränderliche Betriebsmittel dürfen eingesetzt werden, wenn sie IP44 entsprechen und die Steckverbindungen Druckwassergeschützt sind"

    Noch einmal zur Schutzmaßnahme Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern bei der Feuerwehr:

    Die elektrische Anlage bestehend aus: Generator, Leitungen und Verbrauchern wird erdfrei betrieben. Eine Verbindung aktiver Teile mit Erde stellt einen Fehler dar.

    Der erste Fehler (Körperschluss, Erdschluss) der elektrischen Anlage wird von den Schutzeinrichtungen der Anlage nicht erkannt. Er wirkt sich auch nicht schädlich aus.

    Eine Verbindung mit Erde im Verlauf der Zuleitungen wird nur durch die Verwendung der Steckvorrichtungen nach DIN 49462/49463 wirksam verhindert. Für die Leitungen ist der Leitungstyp H07RN-F3G2,5 bzw. H07RN-F5G2,5 zu verwenden. Geräteanschlussleitungen dürfen abweichend mit dem Leitungstyp H07RN-F3G1,5 bzw. H07RN-F5G1,5 ausgestattet sein, wenn die Länge auf 10 m begrenzt und die Leistungsaufnahme des Gerätes entsprechend gering ist.

    Zwischen mehreren Verbrauchern und dem Generator ist eine erdfreie örtliche Potenzialausgleichsleitung einzurichten, um beim Auftreten eines zweiten Fehlers Potenzialunterschiede zwischen Gehäusen unterschiedlicher Geräte durch Auslösen des Überstromschutzorgans zu verhindern. Hierzu wird der Schutzleiter der Geräte verwendet. Dieser ist vor jeder Übung und nach jedem Einsatz anhand der Schutzleiterprüfeinrichtung zu prüfen. Die Leitungslänge und der Leitungsquerschnitt ist zum Erreichen der geforderten Auslösezeit maßgeblich.

    Ein FI/PRCD ist bei der Schutzmaßnahme Schutztrennung nach VDE nicht gefordert. Der FI/PRCD würde den ersten Fehler keinesfalls, den zweiten Fehler möglicherweise feststellen, dies ist jedoch abhängig davon an welcher Stelle der FI/PRCD eingebaut ist, oder wo die Fehler auftreten. Ein FI/PRCD ohne ausreichenden Eindringschutz innerhalb der Schutzmaßnahme Schutztrennung kann sich insofern negativ auswirken, dass dort die Möglichkeit eines Erdschlusses aktiver Leiter begünstigt wird.

    Stromgeneratoren mit dieser Schutzmaßnahme finden mit max. 13KVA Anwendung. Werden größere Leistungen oder größere Netze benötigt, werden für ähnliche Anwendungsfälle IT-Netze angewendet. Diese sind dann mit einer ständigen Isolationsüberwachung ausgerüstet. (-> THW)


    Die Schutzart x4 definiert den Spritzwasserschutz. Die GUV-I 8651 sieht dies als Mindestforderung. Nach GUV-V C53 ?Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren? dürfen nur solche ortsveränderlichen elektrischen
    Betriebsmittel eingesetzt werden, die entsprechend den zu erwartenden Einsatzbedingungen ausgelegt sind. Schutz gegenüber Regen ist demnach gewährt, ob das Gerät ins Wasser getaucht oder angespritzt werden kann fällt unter ?zu erwartenden Einsatzbedingungen?.


    Geschrieben von Sven Niclas
    Wie sieht das nun mit Säbelsäge, Bohrmaschine, ...

    Betrieben am Feuerwehr-Notstromaggregat:
    ? Min. IP44?
    ? Stecker nach 49462/49463?
    ? Leitungstyp H07RN-F?
    ? entsprechend den zu erwartenden Einsatzbedingungen ausgelegt?

    Betrieben an der Steckdose:
    ? entsprechend den zu erwartenden Einsatzbedingungen ausgelegt?
    ? Müssen Betriebsmittel ausnahmsweise an fremde Installationen angeschlossen werden, sind besondere Personenschutzschalter nach DIN VDE 0661 zwischen zu schalten. Der Personenschutzschalter ist möglichst nahe an der Stromentnahmestelle zu installieren. Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz empfiehlt mit Scheiben 30 340:351 vom 12.04.2006 den PRCD-K als Adapterstück. Der PRCD dient auch als Wiedereinschaltschutz.

    Schutzisolierte Geräte ohne Angabe der Schutzart dürfen nicht im Freien bei Regen oder Nässe eingesetzt werden, siehe DIN EN 60745-1:2003-12 ?Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge; Allgemeine Anforderungen?. Die Schutzmaßnahme Schutzisolierung kann durch Nässe ihre Wirksamkeit verlieren. Die Bestimmungsgemäße Verwendung wird durch die Bedienungsanleitung definiert.
    Kann eine explosionsfähige Atmosphäre nicht sicher ausgeschlossen werden, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

    ... ein Span nehmendes, durch den E-Motor funken reißendes Werkzeug im Feuerwehr-Einsatzdienst? Zu welchem Einsatzzweck? (soll aber nicht Thema dieses Thread sein)


    Geschrieben von Sven Niclas
    Dürften solche bzw. ähnliche Verteiler im Einsatz eingestzt werden, wie gesagt keine Verschraubsteckdose....??

    Geh noch mal die Punkte bei der Säbelsäge durch ? außerdem:

    Der Verteiler scheint mir für Leistungen mit mehr als 13KVA ausgelegt. Ohne Adapter :-( wäre hier kein Betrieb möglich. Der Verteiler scheint interne Leitungsschutzschalter zu besitzen. Ist die Selektivität der Schutzorgane gewahrt?

    Nach FWDV sind die Leitungen vom Verbraucher, bei bereits angeschlossenem Verbraucher, zum Generator zu verlegen. Dies ist mit der Leitungstrommel nach DIN 14680 durchzuführen. Ein Abwickeln während des Betriebes ist möglich. Die Leitungstrommel kann im nicht abgewickelten Zustand nur gering belastet werden (Bedienungsanleitung). Es ist anzuraten die FA zu lehren, die Trommel immer vollständig abzuwickeln. Es entfällt dann die Leistungsberechnung dahingehend.

    Unter Einsatzbedingungen fällt auch, dass die Betriebsmittel innerhalb der Schutzmaßnahme Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern betrieben werden. Der Prüfer der ortsveränderlichen Betriebsmittel muss dies wissen, um diese richtig beurteilen zu können.


    Nach GUV V A3 ?Elektrische Anlagen und Betriebsmittel? hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer elektrotechnischen Fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden.
    Ferner sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen:
    ? Vor der ersten Inbetriebnahme oder Änderung durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht.
    ? In bestimmten Zeitabständen.
    vgl. auch GUV-I 8524 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
    Verstöße gelten ggf. als Ordnungswidrigkeit im Sinne des §209 Abs.1 Nr.1 ?Siebtes Buch Sozialgesetzbuch? (SGB VII).

    Gruß

    Joachim



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