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| Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
| Thema | Streueinrichtung | 17 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 362964 | ||
| Datum | 27.09.2006 20:33 MSG-Nr: [ 362964 ] | 9976 x gelesen | ||
Habt Ihr euch auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer die Haftung übernimmt, wenn die Ölspur(Gefahrenstelle nicht richtig beseitigt wurde und etwas passiert??? Bei uns wurde zu letzt (Stand vor 3 Jahren) bei einer Ölspur odgl. nur die Absicherung durchgeführt, die Ölspur selbst wurde durch ein Fachunternehmen mit entsprechendem Gerät beseitigt. Begründung dafür war damals die Haftung. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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