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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaStreueinrichtung17 Beiträge
Autor ., Grafenau / Baden-Württemberg362973
Datum27.09.2006 22:16      MSG-Nr: [ 362973 ]9831 x gelesen

ja, weil die Feuerwehr hat auch nicht die Macht eine Straße wieder frei zugeben, genau so wie man eine Ölspur als Feuerwehr nicht entfernen muss, deshalb wird bei uns zur Zeit immer die Örtliche Kehrmaschine gerufen, damit die Gemeinde evtl mal entscheidet, dies den Bauhof zu machen, nachdem diese nicht einmal in der Feuerwehr sind!
Die Feuerwehr muss auch an einer Einsatzstelle nicht den Verkehrregeln (natürlich sollte sie es machen wenn die Polizei noch nicht da ist und es dadurch auch Probleme an der Einsatzstelle gibt) das ist Sache der Polizei, da gab es am Samstag bereits bei uns schon Probleme an der Einsatzstelle, als ein FA einfach so den Verkehr geregelt hat und die Polizisten einfach da gestanden haben, das hat er gemacht bis ein Zugführer es gesehen hat und ihn da weg gezogen hat, anschließend war die L1182 total zu und durch Döffingen ging auch nichts mehr, weil niemand den Verkehr geregelt hatte und zur Einsatzzeit ein erhebliches Verkehrsaufkommen war!

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Steffen Fiala

Feuerwehr Grafenau



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