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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Lagerung von PA unter 0°C zulässig? | 15 Beiträge | ||
Autor | Heik8o S8., Gefrees - Streitau / Bayern (eigentlich Franken) | 363225 | ||
Datum | 29.09.2006 12:59 MSG-Nr: [ 363225 ] | 7119 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Tröger Frost verantworlich ist (evtl. durch FTZ o.ä. bestätigen lassen) Problem tritt nur im Winter auf, somit liegt der Verdacht nahe. FTZ gibts nicht bei uns. Geschrieben von Sascha Tröger 2. Gemeinde schriftlich (Empfang bestätigen lassen) informieren, daß du aufgrund baulicher Gegebenheiten bei Frost keinen Atemschutzeinsatz durchführen kannst, da die einwandfreie Funktion der Technik nicht gewährleistet ist. Um folgende Konsequenzen (keine Menschenrettung, kein IA, Gemeinde kommt ihrer Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, nicht nach) zu verhindern, Einbau einer Heizung deshalb dringend erforderlich. Diese Argumentation kann man sicher durchziehen. Jedoch hätte gewusst ob in der Literatur soetwas irgendwo geschrieben steht, bzw Heizung vorausgesetzt wird. Gruß Heiko | ||||
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