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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | ganz bestimmtes Kennzeichnungsschild | 6 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 363407 | ||
Datum | 30.09.2006 13:07 MSG-Nr: [ 363407 ] | 4973 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Hendrik Hanekamp Darf ich nun dieses Schild z.B. bei einem Einsatz auf den Weg zum Gerätehaus nutzen? Was soll das bringen? Geschrieben von Hendrik Hanekamp Mir ist klar, dass ich keine weiteren Rechte wie ohne Schild habe. Aus diesem Grund, den Du ja eingesehen hast, bringt es nichts, das Schild auf dem Weg zum Gerätehaus zu "nutzen". Geschrieben von Hendrik Hanekamp Aber dennoch, darf ich es nutzen? (bzgl. ruhendem Verkehr) Als eine Art "Parkausweis" bzw. als dezenter Hinweis an das Ordnungsamt, dass sich der Fahrer des Fahrzeuges evtl. gerade für seine Mitbürger den Arsch aufreisst? Dann ja. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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