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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themaganz bestimmtes Kennzeichnungsschild6 Beiträge
AutorHend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW363408
Datum30.09.2006 13:13      MSG-Nr: [ 363408 ]4996 x gelesen

mit "nutzen" meinte ich, dass ich es in die windschutzscheibe hängen darf. schließlich ist das kein "ruhender verkehr".
ich würde es, wenn es erlaubt ist, an die scheibe hängen, damit sich andere verkehrsteilnehmer meinen doch besonnen weg zur wache erklären können.


Die oben genannte Meinung oder Äußerung stellt nicht die Position meiner Feuerwehr dar, sondern ist ledigliche MEINE eigene Meinung!

---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen---
www.feuerwehr-oerlinghausen.de

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