News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | ganz bestimmtes Kennzeichnungsschild | 6 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 363410 | ||
Datum | 30.09.2006 13:35 MSG-Nr: [ 363410 ] | 4856 x gelesen | ||
Geschrieben von Hendrik Hanekamp mit "nutzen" meinte ich, dass ich es in die windschutzscheibe hängen darf. schließlich ist das kein "ruhender verkehr". Mal ganz wertungsfrei: Ja. Du darfst es nutzen. Auch während der Fahrt. Mit Wertung: Sinn macht es nicht. (jedenfalls nicht als Krennzeichnung) Schon deswegen, weil es eh kein Mensch erkennt und noch weniger Menschen verstehen, was Du damit sagen willst. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|