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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themaganz bestimmtes Kennzeichnungsschild6 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen363410
Datum30.09.2006 13:35      MSG-Nr: [ 363410 ]4856 x gelesen

Geschrieben von Hendrik Hanekampmit "nutzen" meinte ich, dass ich es in die windschutzscheibe hängen darf. schließlich ist das kein "ruhender verkehr".
ich würde es, wenn es erlaubt ist, an die scheibe hängen, damit sich andere verkehrsteilnehmer meinen doch besonnen weg zur wache erklären können.


Mal ganz wertungsfrei: Ja. Du darfst es nutzen. Auch während der Fahrt.

Mit Wertung: Sinn macht es nicht. (jedenfalls nicht als Krennzeichnung)
Schon deswegen, weil es eh kein Mensch erkennt und noch weniger Menschen verstehen, was Du damit sagen willst.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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