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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaPrüffristen Funkgeräte22 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg363921
Datum04.10.2006 09:15      MSG-Nr: [ 363921 ]8147 x gelesen
Infos:
  • 04.10.06 Bayern: Betrieb von Festfunkstellen im 2m-Wellenberich der Feuerwehren

  • hallo,

    Geschrieben von Matthias HaaßDas heißt jetzt, mal bewußt überspitzt formuliert, ich bräuchte die Funkgeräte eigentlich NIE überprüfen zu lassen?!

    Sagen wir es mal so: es gibt keine unmittelbaren Zwang wie z.B. eine TÜV-Frist bei Autos.

    Das ganze liegt also im Verantwortungsbereich des Betreibers. Wenn der lustig ist und die Geräte nie überprüft muss er halt im Fall eines Falles die Konsequenzen tragen.


    MkG Jürgen Mayer

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