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Feuerwehrdienstvorschrift
Gesetzliche Unfallversicherung
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüffristen5 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen364756
Datum08.10.2006 21:52      MSG-Nr: [ 364756 ]4964 x gelesen

Na ja, ein bischen.
FWDV 7 und GUV weisen daraufhin, daß etwas zu tun ist...
http://www.nassauischer-feuerwehrverband.de/Downloads/downloads.html unter Vorschriften.
Beim vfdb könnte man was finden, geht aber nicht wirklich...
Jeder Hersteller gibt für seine PA in seinen Anleitungen etwas an.

Grob gesagt nach jeder Benutzung, alle 6 Monate...

Gruß LP



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