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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364769 | |||
Datum | 09.10.2006 12:47 MSG-Nr: [ 364769 ] | 18361 x gelesen | |||
Also unabhängig von der Höhe der monetären Gegenleistung könnten bei solcher Vorgehensweise mitunter einige Jahre Freiheitsstrafe hinzukommen. Entweder ist man als Feuerwehrangehöriger tätig und betreibt innerhalb der Vorgaben P/Ö-Arbeit oder man ist als freier Berichterstatter tätig. Beides gleichzeitig könnte zu Problemen führen. Kleiner Tipp: Besucht mal ein auf die Feuerwehren zugeschnittenes P/Ö-Seminar. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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