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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 364781 | |||
Datum | 09.10.2006 14:14 MSG-Nr: [ 364781 ] | 18169 x gelesen | |||
Seht das mal bitte nicht so eng. Eine nicht geringe Anzahl freier Journalisten, die mit solchen Berichten ihre Familie enären müssen, sehen das aus gutem Grund sehr eng. Gegen Pressemitteilungen hat niemand etwas einzuwenden, gegen den immer mehr eintretenden Preisverfall durch Freizeitjournalisten schon Je nach Auflagenstärke und Berufserfahrung von Journalisten beträgt ein "normales" Honorar ein vielfaches von dem was ein Freizeitrepoter nimmt. (Beispiel: Bei einer Auflage von ca. 25.000 werden für das Erstdruckrecht einer Nachricht rund 0,65 € pro Zeile à ca. 37 Zeichen veranschlagt, für das Zweitdruckrecht noch 0,50 € Zeile zuzügl. Bildmaterial und weitere Honorare für die Onlineverwertung). Liebend gerne würde ich solch ein P/Ö-Seminar besuchen. Schon alleine um mehr über die rechtliche Seite zu erfahren. Leider ist das Angebot an meiner kleinen Landesfeuerwehrschule (Mecklenburg-Vorpommern) nicht grade reichhaltig in solchen Fällen. Dann muß man sich nach anderen Anbietern umschauen, wobei jedoch darauf zu achten ist, daß diese sich mit der besonderen Rechtsstellung der Feuerwehren sowie deren anderen Eingenheiten auskennen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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