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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 365002 | |||
Datum | 10.10.2006 19:15 MSG-Nr: [ 365002 ] | 18085 x gelesen | |||
Das Problem an Deinem Ursprungsbeitrag war, dass anders als Du schreibst das Strafmaß eben doch (auch) von der Höhe der erhaltenen Gegenleistung abhängt. Ok, jetzt sehe ich dein Problem. Das Wort "unabhängig" in meinem Posting war nicht in Bezug auf die Höhe des Strafmaßes gemeint, sondern auf die Tatsache, daß es dieses auch als kostenenlose Dreingabe hinzu geben könnte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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