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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaHonorar für Artikel in der Lokalpresse?59 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg365077
Datum11.10.2006 11:43      MSG-Nr: [ 365077 ]18199 x gelesen

Geschrieben von Frank SkorupaAlso Feuerwehr Musterstadt schickt ein Bild mit kleinen Text über ihr neues Fahrzeug zu einer Feuerwehrzeitschrift.


Wer ist "die Feuerwehr".
Die Einrichtung der Gemeinde?

Geschrieben von Frank SkorupaDieses veröffentlicht Text und Bild. Dann fließen doch auch hier Honorargelder, oder?

Wenn o.g. Fall vorliegt (also die Feuerwehr XY-Stadt der Stadt XY-Stadt schreibt den Artikel), dann fließt das Geld hoffentlich in den kommunalen Haushalt.
(In der Tageszeitung fällt das i.d.R. weg, da es sich schlicht um Informationen die man ohne Erwartung einer Gegenleistung an die Medien gibt, wozu die öffentlichen Einrichtungen in gewissem Maß auf Nachfrage verpflichtet sind.)


Was anderes ist, wenn ein Angehöriger einer FF dies privat und außerhalb des Dienstes tut.
Dann kann er damit "Geld verdienen".
Nur ist dann die Frage, in welchem Umfang er dienstlich erlangte Informationen verwerten darf.


Geschrieben von Frank SkorupaOder Herr Meier von der BF XY schreibt einen Fachbeitrag und dieser wird veröffentlicht. Dann gibt?s doch auch hier sicherlich ein kleines Honorar, oder?


Kommt darauf an. Schreibt er den Artikel al Angehöriger der BF im dienstlichen Auftrag? Dann Geld für Dienstherrn (wenn überhaupt).
Schreibt er den Artikel privat, dann ist es sein Geld. Wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeit ist wenn ich mich recht erinnere nur Anzeigepflichtig aber nicht als Nebentätgkit genehmigungspflichtig.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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