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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaWer bekommt Aufwandsentschädigungen?20 Beiträge
AutorBern8d S8., Röttenbach / Bayern365236
Datum12.10.2006 17:02      MSG-Nr: [ 365236 ]9849 x gelesen

Hi,
bei uns sind das 1.Kdt und 2. Kdt.
Der eine GW ist beim Bauhof beschäftigt, wird freitags für die Feuerwehr freigestellt.
Der andere GW und sämtliche andere Funktionen bekommen keine Aufwandsentschädigung.
Gruss,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

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