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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 365247 | ||
Datum | 12.10.2006 18:22 MSG-Nr: [ 365247 ] | 18154 x gelesen | ||
Moin Ich bin zwar nicht Katja, dafür wohne ich aber in Hessen, darf ich dir auch antworten? ;o) Für uns Hessen hat man fürsorglicherweise die "Verordnung über die Dienst- und Reisekostenentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden" oder auch "Dienstaufwandsentschädigungsverordnung" erlassen, allein der Titel ist schon klasse. Neben Ehrenamtlichen Wehrführer, Gemeindebrandinspektoren, Stadtbrandinspektoren, Kreisbrandmeistern, Kreisjugendfeuerwehrwarten,Kreisbrandinspektoren sowie ehrenamtlichen Leitern der Gemeinde- und Stadtjugendfeuerwehren (sowie allen weiblichen Äquivalenten) haben auch sonstige Personen Anspruch auf Entschädigung, für die das da unten gilt: § 6 Dienstentschädigung für besondere Dienste Werden Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr für einen Zeitraum zu Dienstleistungen herangezogen, die erheblich über die zeitliche Inanspruchnahme des üblichen allgemeinen Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr hinausgehen, hat die Gemeinde eine Dienstentschädigung zu zahlen, deren Höhe sie bestimmt. hth Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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