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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaWer bekommt Aufwandsentschädigungen?20 Beiträge
AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü365289
Datum13.10.2006 10:28      MSG-Nr: [ 365289 ]9659 x gelesen

Hallo,

konkret: §15, Absatz 2 Landesfeuerwehrgesetz BaWü

2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung oder neben den Ansprüchen nach den Absätzen 1 und 3 eine zusätzliche Entschädigung zur Abgeltung des über das übliche Maß hinaus geleisteten Feuerwehrdienstes gewähren.

Auf Grund dieser Vorgabe regelt jede Gemeinede wer wie viel bekommt.
Bei uns:

Kommandant, Stellvertreter
Gerätewarte
Jugendfeuerwehrwart, Stellvertreter
Schriftführer
Kassierer



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