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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaHonorar für Artikel in der Lokalpresse?59 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW365293
Datum13.10.2006 10:47      MSG-Nr: [ 365293 ]18083 x gelesen

Hi!

In NRW gereglt:

§12 FSHG:
(5) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen durch die Gemeinde.[...]

(6) Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, können anstelle eines Auslagenersatzes nach Absatz 5 Satz 1 eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten.


Unter letzteres ist sicherlich der Pressesprecher zu ordnen.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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