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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Welche jährliche Ausbildung / Fortbildung? | 12 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 366639 | ||
Datum | 20.10.2006 13:20 MSG-Nr: [ 366639 ] | 6636 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Florian Besch Belehrung nach UVV. Was in meinen Augen der größte Unfug und eine absolute Augenwischerei ist (Damit meine ich nicht Deine Aussage, sondern die Tatsache, dass eine solche Belehrung durchzuführen ist.. ). Ist ja toll, dass ich an einem Abend Grundzüge aus der UVV Feuerwehr rezitiere und mir das ggf. sogar noch abzeichnen lasse. Sinniger und imo dringender geboten ist es, die entsprechenden Auszüge in die fachbezogene Ausbildung einfließen zu lassen. Lässt sich halt nicht mehr so toll abzeichnen und eine Pseudosicherheit erzeugen... MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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