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Persönliche Schutzausrüstung
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RubrikAusbildung zurück
ThemaWelche jährliche Ausbildung / Fortbildung?12 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen366723
Datum20.10.2006 17:16      MSG-Nr: [ 366723 ]6491 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Hubert KohnenBeispielsweise Absturzsicherung
PSA gegen Absturz (GUV-R198, 7.2), PSA zum Halten und Retten (GUV-R199, 6.2):

Der Unternehmer hat die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens
jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen:
?Die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen
Ausrüstung,
?die bestimmungsgemäße Benutzung,
?das richtige Anschlagen,
?die ordnungsgemäße Aufbewahrung,
?das Erkennen von Schäden.

Quelle: siehe oben


MkG Sascha


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