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Grundgesetz
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Grundgesetz
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaFeuerwehr war schon immer teuer...68 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz367025
Datum22.10.2006 15:56      MSG-Nr: [ 367025 ]21617 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christian Fleschhutwohl kaum. Den Daily gibt es in der Größe nur als 6,5 t...


Eben. Und warum muss man dann mit Gewalt versuchen, diese "fiktive" Normgrenze, oftmals auch noch durch eine speziell eingetragene Ablastung in den Fahrzeugpapieren mit vorausgehender TÜV-Abnahme, die ja auch Geld kostet, unbedingt einhalten. Insbesondere bei der TSF-W-Grenze von 6t, die ja weder für irgendwelche Führerscheine noch für irgendwelche Lasten von Feuerwehrzufahrten relevant ist, konnte ich das noch nie verstehen. Es ist ja gut, wenn man das Fahrzeug mit 6t zul. GG bauen kann, je weniger, desto besser. Wenn's denn aber 6,5t sind, ist das doch auch ok. Man muss es ja nicht ausnutzen.
Ich kenne da Fahrzeuge, die mußten als TSF-W vor einigen Jahren unbedingt auf 5,5t zul. GG gebracht werden. Das Fahrgestell kam vom Hersteller mit 6t und wurde durch TÜV-Abnahme abgelastet (Mehrkosten). Der Aufbauhersteller verbaute einen 750l-Tank als Standard, der bei 500l abregelte (750l hätten keine Mehrkosten bedeutet). Die Gewichtsreserve war dann auch kaum vorhanden. Mehrbeladung wäre auch bei 6t nicht vorgesehen gewesen.
Was soll solch ein Unsinn, tut mir leid, aber mit anderen Worten kann ich sowas nicht beschreiben?

Geschrieben von Christian FleschhutDas liegt aber zu einem nicht geringen Teil auch an den Planern und Beschaffern... Muss denn wirklich alles drauf, was theoretisch auf ein solches Fahrzeug drauf könnte?

Nein, sagt ja keiner. Aber im Laufe der Jahre kommen immer mal Dinge drauf, an die man vorher noch nicht dachte. Ich nehme mal ein TSF bei uns im der VG, Beschaffungsjahr ca. 1980, also jetzt in den besten Jahren. Damals nach Norm beschafft (ohne PA), kamen im Laufe der Jahre folgende Dinge hinzu:
- 4 PA (Masken mit Filter waren auch vorher schon da) inkl Halterungen
- Atemschutzüberwachungstafel mit Halter
- Drei 2m-Funkgeräte inkl. Ladehaltern
- Atemschutzüberwachungstafel
- Beladungssatz Motorsäge
- Verkehrssicherungsmaterial (8 Pylonen, 1 Faltwarndreieck, 2 Blitzlampen)

Klar, man braucht nicht alle diese Dinge unbedingt. Aber da die Fahrzeuge damals durchaus eine Gewichtsreserve von ca. 300kg hatten, konnten all diese Dinge ohne Probleme noch untergebracht werden. Da die Fahrzeuge 20, ja teilweise sogar mehr als 30 Jahre im Dienst bleiben sollen, ist solch eine Reserve meiner Meinung zwingend nötig. Wer weiß jetzt schon, was in 30 Jahren ist. Und wenn ich eine etwas größere Reserve für wenig oder keinen Aufpreis bekommen kann, dann nehme ich sie mit.

Gruß,
Michael



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