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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaFeuerwehr war schon immer teuer...68 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz367051
Datum22.10.2006 18:51      MSG-Nr: [ 367051 ]21676 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christian FleschhutSchön und gut. aber muss denn alles, was vorher auf dem Fahrzeug war immer noch drauf bleiben? Es zeigt sich doch auch im Laufe der Jahre, dass man durchaus das eine oder andere nur spazieren fährt... Dann kann man genauso konsequent sein und das vom Fahrzeug runter nehmen.

Was aus der Normbeladung von 1980 willst du denn runternehmen, was jetzt nach DIN nicht mehr draufgehört? Mir fallen da eigentlich nur 2 Saugleitungen ein, da jetzt ja m.W. nur noch 4 in der Norm sind. Evtl. sind's auch ein paar C-Schläuche weniger geworden, hab's jetzt nicht genau im Kopf.

Geschrieben von Christian FleschhutLOL... Die Fahrzeuge, die ich aus dieser Zeit kenne, haben alles andere als eine Gewichtsreserve...

Jetzt vielleicht nicht mehr. Ich kenne aus dieser Zeit eigentlich nur Fahrzeuge, die bei normgemäßer Beladung gute 200-300kg Gewichtsreserve hatten. Dass die natürlich jetzt durch draufgepackte Zusatzbeladungen fast oder komplett aufgefressen wurden, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Geschrieben von Christian FleschhutUnd wo liegt da dein Problem, wenn ein größeres Fahrgestell gekauft und abgelastet wird? Damit kann man sehr effektiv verhindern, dass diese Reserve, die du ja unbedingt für spätere Jahre haben willst, schon von Anfang an genutzt wird...

Aber trotzdem halte ich es für grundsätzlich falsch, Fahrzeuge zu konzipieren, die im Auslieferzustand nur wenige oder gar keine Reserve haben. Beispiele von solchen Fahrzeugen gibt es ja genug. Während man das ja bei KLF und TSF mit zul. GG 3,5t noch mit dem Führerschein begründen kann, fällt dies ja spätestens beim 6t-TSF-W weg. Zumal dann, wenn das Fahrzeug durchaus 6,5t verträgt und ich auch noch KOSTENPFLICHTIG das Fahrzeug zum 6-Tonner beschneiden muss. Rausgeschmissenes Geld, denn:
- wer das Fahrzeug wirklich vollpacken will, weiß dass es technisch mehr verträgt und nutzt das dann auch aus
- nach einiger Zeit erfolgt sowieso wieder eine wiederum kostenpflichtige Auflastung und es wird vollgeladen

Was ist also gewonnen? Nix.

Bei uns werden Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen gewogen und auch die Ladungssicherung, insbesondere bei nachgrüsteten Teilen, kontrolliert.

Gruß,
Michael

P.S.: Unser TSF (VW LT31, Baujahr 1978) hat immer noch mehr als 150kg Gewichtsreserve bei 3,2t zul. GG und eingerechnetem Normgewicht der Besatzung. Dies trotz folgender Zusatzbeladung zur damaligen Norm:
- 2 PA (rückt immer zusammen mit dem TLF8/24 aus, da sind 2 weitere drauf)
- 8 Pylonen, 3 Blitzleuchten, 1 Faltwarndreieck, Triblitz mit Aufsteckhalter
- 5 2m-Geräte in Ladehaltern
- Motorsäge mit Zubehör
- Erste-Hilfe-Rucksack, Tragetuch, Krankentrage
- Kanister Ölbinder
- 12x0,5l Getränke
- 2 zusätzliche Pulverlöscher 6kg (dafür nur 5 statt 6 Saugleitungen)
- 4 Handscheinwerfer
- diverses Kleinzeugs, was kaum ins Gewicht fällt
Dafür lassen wir auch das Reserverad zu Hause...



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