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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Mißbrauch Schutzbefohlener??? | 23 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Uhingen / Baden-Würrtemberg | 367285 | ||
| Datum | 24.10.2006 09:51 MSG-Nr: [ 367285 ] | 7484 x gelesen | ||
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Morgen, interessant in diesem Zusammenhang: Praxis Jugendarbeit Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Jugendlichen unter 18 Jahren und einem Erwachsenen so sind sexuelle Handlungen strafbar, da hier ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird (§ 174 Abs. Ziffer 2 und 3, StGB). Sagt eigentlich alles... Mein Eindruck von Zeltlagern etc. bestätigt, daß es doch manchaml sinnvoll ist, wenn Ausbilder/Betreuer "ein paar Jahre Abstand" zur JF haben. MkG, Andi - Meine Meinung. Ausschließlich - FF Uhingen Abt. Diegelsberg FF Rottenburg Abt. Stadtmitte | ||||
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