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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile rund ums Thema Reifen | 14 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 367538 | ||
Datum | 25.10.2006 09:22 MSG-Nr: [ 367538 ] | 6539 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Markus Große Habe allerdings im Hinterkopf das diese Urteil nicht rechtskräftig ist. Da gab es einen einspruch / Revision oder so etwas..... Das ist ein Urteil des AG Leverkusen gewesen. Sven war da hinterher, um das zu besorgen... Eine Berufung/Revision ist mir nicht bekannt, würde mich ehrlich gesagt auch wundern, da der Fahrer - rein vom Strafmaß her betrachtet - mit knapp 4.000 EUR Geldstrafe bei einer festgestellten fahrlässigen Tötung wirklich noch sehr gut weggekommen ist. Da habe ich schon andere Urteile im Rahmen von fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr erlebt. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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