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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile rund ums Thema Reifen | 14 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 367545 | ||
Datum | 25.10.2006 10:20 MSG-Nr: [ 367545 ] | 6524 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Katja Midunsky Das ist ein Urteil des AG Leverkusen gewesen. Sven war da hinterher, um das zu besorgen... ... und hat es bis heute nicht bekommen. Geht der FuK NRW m.W.n. aber genauso. Geschrieben von Katja Midunsky Eine Berufung/Revision ist mir nicht bekannt, würde mich ehrlich gesagt auch wundern Dann wundere Dich! ;-) Das Ding ist in Berufung beim LG Köln, deswegen will auch keiner das Urteil rausrücken. Das ist zumindest das was mir damals die Mitarbeiter des AG Leverkusen mitgeteilt haben. Geschrieben von Katja Midunsky da der Fahrer - rein vom Strafmaß her betrachtet - mit knapp 4.000 EUR Geldstrafe bei einer festgestellten fahrlässigen Tötung wirklich noch sehr gut weggekommen ist. Ich finde das Urteil überspannt die Anforderungen an den Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs. Zum einen könnte ich persönlich gar nicht feststellen, ob die Reifen porös sind und seid gerade eben weiß ich erstmals, woran man das Reifenalter ermitteln kann. Bei einem Privat-PKW mag man das anders beurteilen, weil man dort persönlich Einfluss auf die Wartung des Fahrzeugs hat, während man bei der Feuerwehr davon ausgehen muss, dass es sich um einsatzbereite Fahrzeuge handelt, das bedeutet für mich selbstverständlich auch , dass die Fahrzeuge für normale Fahrten tauglich sind. Inwieweit die Kinder während einer Fahrt angeschnallt bleiben, ist doch auch zu 100% von dem Kind abhängig! Selbst wenn man unterstellt, der Fahrer bemerkt das abschnallen des Kindes, wie sollte er korrekt reagieren? Anhalten bis das Kind wieder angeschnallt ist? Auf der AUTOBAHN? Ich hätte gerne mal die Gründe gelesen, auf die diese Strafe gestützt wird. Das die Gemeinde aus Gründen der Gefährdungshaftung für den Unfall und dessen schlimme Folgen zahlen muss ist völlig unstreitig! Gruß Sven | ||||
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